Das Zehntregister des Lübecker Bischofs um 1433

Wappen des Lübecker Bischofs
Wappen des Lübecker Bischofs

Johannes Schele (*ca. 1385-1390 Hannover + 8. September 1439 Ungarn) war von 1420 bis 1439 Bischof von Lübeck. Seit 1433 war er Teilnehmer des Basler Konzils (1431 – 1449) und seit 1434 auch Gesandter Kaiser Sigismunds am Konzil. Er stammte aus einer angesehenen bürgerlichen Familie aus Hannover und galt als einer der einflussreichsten Konzilsväter des Basler Konzils.

Ein Schwerpunkt seiner Arbeit als Bischof in Lübeck war die Absicherung und Vermehrung der geistlichen Einkünfte. Nach seinem Eintritt ins Baseler Konzil kam er nur noch einmal, im Jahr 1438, nach Lübeck.

Johannes Schele führte genau Buch über die Abgaben der zum Bistum Lübeck gehörenden Dörfer, die ihm zustanden. Im Mittelalter war es üblich, an den Landesherren den zehnten Teil der Einnahmen abzuführen. In diesem Fall war es ein geistlicher Herr. Die Bauern waren noch frei. Es gab noch keine Leibeigenschaft.

Die Dörfer waren in Kirchspielen zusammengefasst. Das war ein Pfarrbezirk, in dem der Pfarrer predigen durfte. Das Kirchspiel diente auch der Zuordnung der Dörfer.

Stolpe im Kirchspiel Bornhöved ist im Lübecker Zehntregister des Lübecker Bischofs Johannes Schele von 1433 erwähnt.

134 Stolpe dat dimidiam episcopo et dimidiam plebano – Stolpe

Übersetzung: die Hälfte an den Bischof und die Hälfte an den örtlichen Pfarrer.

Unter der Nummer 147 werden die Dörfer Wankendorf, Horst, Belau, Perdoel und Obendorf erwähnt. Davon gehört Horst zum heutigen Gemeindegebiet von Stolpe.

147 Wanekendorpe, Suwelesthorst, Belouw, Prodole, Ebendorpe, hee quinque ville dant plebano integram decimam.

a) Wankendorf

b) Horst *

c) Belau

d) Perdöl *

e) Obendorf *

Übersetzung: Wankendorf, Horst, Belau, Perdoel, Obendorf, diese 5 Orte geben dem örtlichen Pfarrer den ganzen Zehnten

Unter der Nummer 148 wird  Crummendyke erwähnt, das jedoch durch den Strich gekennzeichnetist, also als nicht mehr existent gilt.

148 Nota Krummedic, Cordestorpe, hee 2 ville non dant, sed tenentur dare hemptos minores domino episcopo

a) Crummedic –

b) Kührsdorf *

Übersetzung: Hinweis Krummedic, Kührsdorf, diese zwei Dörfer gibt es nicht, doch mögen es die jüngeren Bischöfe im Gedächtnis behalten.

Legende:

*  bedeutet, dass die Ortschaften evtl. nicht kontinuierlich bestanden, also zwischenzeitlich aufgegeben und später wieder besiedelt wurden.

–  bedeutet, dass die Ortschaften niedergelegt und heute nicht mehr aufgelistet sind         (Wüstung).

aus:

Wolfgang Prange: Das Lübecker Zehntregister von 1433

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