Die Depenauer Mühle

Die Depenauer Wassermühle wurde 1747 neu erbaut. Es soll eine Vorgängermühle dort gestanden haben, über die jedoch nichts bekannt ist.

Die Depenauer Mühle liegt am Ausfluss der Alten Schwentine nahe dem Nordende des Stolper Sees. Sie gehörte zum Gutsbezirk Depenau und war eine Zwangsmühle. Zwangspflichtig waren das Gut Depenau, die Meierhöfe Löhndorf und Nettelau, sowie die Dörfer Wankendorf und Stolpe. Zwangspflicht bedeutete, dass das Korn der Meierhöfe, Insten und Hufner, die in diesem Gebiet ihre Felder hatten, nur dort gemahlen werden durfte. Der Mühlenzwang wurde 1808 nach der Aufhebung der Leibeigenschaft beendet.
Zur Mühle gehörten damals 40 ½ Tonnen (heute ca. 20 Hektar) Acker- und Wiesenland, das Waldstück Tatenbusch, das Wohnhaus des Müllers, die Bäckerei, die Brauerei, die Branntweinbrauerei, zwei Scheunen und ein Schweinekoben. Es durften keine weiteren Gebäude erbaut werden.

Der Müller besaß einige Rechte. Ihm oblag die Schankgerechtigkeit. Er durfte Aalfang in der Kiste betreiben. Der Fischer auf dem Stolper See durfte bis auf 135 m Entfernung zur Mühle keine Aalkörbe aufstellen. Dafür musste der Müller jährlich 50 Pfund lebenden Fisch an den Gutshof liefern. Der Krebsfang, die Jagd und der sonstige Fischfang waren dem Gutsherrn zugesprochen. Auch Holzhauen und Torfstechen zum Verkauf waren dem Müller nicht erlaubt. Trockene Bäume an der Au durfte er mit Genehmigung des Gutsherrn fällen, musste aber auf eigene Kosten mit Tannen wieder aufforsten.

Auch die Wegeunterhaltung oblag ihm. Mit der an der Alten Schwentine befindlichen Wehranlage hatte er den Wasserstand des Stolper Sees zu regulieren. Der war für jede Jahreszeit durch Markierungen festgelegt.

Historisch dokumentiert ist von 1816 bis 1826 der Müller Christian Friedrich Drenckhahn. 1856 ist Wilhelm Sebelin in den Urkunden als Müller aufgeführt. Auf einer steinernen Tafel in der linken Giebelseite des Mühlengebäudes eingemauert, kann man die Jahreszahl 1875 lesen, ebenfalls mit dem Namen Sebelin versehen. Im rechten Giebel sieht man eine steinerne Tafel mit der Jahreszahl 1876.

Ab 1935 wurde die Mühle nicht mehr als Kornmühle betrieben.

Jedoch hatte 1945 der Maschinenbauer Kurt von Sievers die Idee, die Mühle für die Gewinnung von Holzspänen umzurüsten. 10 Jahre brauchte er, bis er seinen Traum verwirklicht hatte. Doch musste er Ende der 50er Jahre alles zurücklassen.

1972 wurde der Stolper See mitsamt den Mühlengebäuden von Jürgen Hammerschmidt, dem damaligen Besitzer von Gut Depenau, an den nordrhein-westfälischen Industriellen Otto Schulte-Frohlinde verkauft.

 

 

Nach seinem Tod im Jahre 1990 verkauften seine Erben 1992 See und Gebäude an einen Berliner Versicherungsmakler, der 1994 die damaligen Mieter, eine alternative Hausgemeinschaft aus dem Haus klagte. Seitdem steht das Gebäude leer. 1999 erwarben der Landessportfischereiverband und die Gemeinde Stolpe gemeinsam den Stolper See. Nur das eigentliche Mühlengebäude verblieb in der Hand der Berliner Eigentümer. Da die Inhaber kein Interesse hatten, das Gebäude zu sanieren,  verfiel es zusehends.

Seit 2008 ist die Depenauer Mühle an den neuen Besitzer von Gut Depenau Monforts von Hobe verkauft und dankenswerter Weise grundlegend renoviert worden.

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