Familienfideikommiss

Wappen von Luckner
Wappen der Grafen von Luckner

 

Definition:

„Ein Familienfideikommiss ist ein durch privates Rechtsgeschäft gebundenes Sondervermögen, das grundsätzlich unveräußerlich und unbelastbar ist, von bestimmten Familienmitgliedern nacheinander in einer von vornherein festgelegten Folgeordnung genutzt wird und dazu bestimmt ist, die wirtschaftliche Kraft und das soziale Ansehen einer Familie dauernd zu erhalten. Die Fideikommisse verdanken ihre Entstehung dem Wunsch der Grund besitzenden Familien, insbesondere des Adels, ihren Besitzstand geschlossen zu erhalten.“

aus: Koehler-Heinemann, S. 67, zitiert in: Urteil des Bayerischen ObLG von 2004

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