Hexenverbrennungen auf Gut Depenau
Der Glaube an Hexerei war im Mittelalter überall gang und gäbe. Da den Menschen das heutige medizinische Wissen fehlte, versuchten sie mit allerlei Ritualen Krankheit und Tod von ihrer Familie und ihrem Vieh fernzuhalten. Vor allem Frauen wurden häufig als Hexen verdächtigt.
Dabei hat der Hexenglaube seinen Ursprung in vorchristlicher Zeit. Aber auch von den christlichen Menschen des Mittelalters wurden die Rituale weiter angewandt, häufig mit dem Zusatz: „ Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Auch im protestantischen Norden Deutschlands waren die Hexenprozesse weit verbreitet. Es kam zu mehreren Hexenverbrennungswellen in den Jahren 1590, 1630 und 1660.
In die letztgenannte Zeit fallen die letzten Hexenverbrennungen in Stolpe. Nach langem Prozess in Anwesenheit des Rittmeisters Joachim von Brockdorff und des Pastors Casparus Schumann zu Bornhöved, sowie eines Verteidigers der Angeklagten, wurden diese zum Tod durch Verbrennen verurteilt. Der Prozess ging wohl mit Folterungen einher. Mit Zustimmung der juristischen Fakultät in Kiel wurden am 3. Dezember des Jahres 1678 Trienke Pahlen aus Wankendorf, Antje Kummerfeldt von Horst, sowie Ove Freesen aus Stolpe wahrscheinlich auf dem Totenberg westlich der Depenauer Mühle auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Die allerletzte Hexenverbrennung im Bereich des Gutes Depenau und seiner angehörigen Dörfer fand am 21. September des Jahres 1687 statt. Antje Sieck, Lehnke Schramm und Grete Dohsen wurden nach ausführlich protokolliertem Prozess von Scharfrichter Matthias Liebknecht aus Plön geköpft und auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Der Scharfrichter erhielt hierfür ein Gehalt von 60 Talern.