Kanonikus Caspar Heinrich Georg Schlüter 1809 – 1813
Am 6. März des Jahres 1809 verkaufte Graf Ferdinand von Luckner Gut Depenau an den Hamburger Domherrn und Kanonikus Caspar Heinrich Georg Schlüter.
Er war 1782 als Minderjähriger in Abwesenheit zum Domherrn ernannt worden. Allerdings waren seine Vormünder anwesend. Der Königlich Großbrittanisch und Kurfürstlich Braunschweigische – Lüneburgische Staatskalender von 1784 nennt ihn als Hamburger Domherren.
Der Hamburger Domherr Caspar Heinrich Georg Schlüter stammte aus einer reichen Hamburger Kaufmannsfamilie.
1798 kaufte er Gut Bockhorn mit 7 Pflügen. Hinzu kamen 1809 das Gut Depenau mitsamt seinen Meierhöfen Nettelau, Horst und Löhndorf.
1810 führte er einen Prozess mit dem Kloster Preetz über die Umlegung eines Weges durch das Nettelseer Weideholz, der mit einem Vergleich endete.
1811 verkaufte er den Meierhof Horst an Hermann Lendsich von Schilden.
Infolge des Dänischen Staatsbankrotts kam Kanonikus Schlüter in wirtschaftliche Schwierigkeiten, weshalb er 1813 Konkurs anmelden musste.
1813 kaufte Ferdinand Graf von Luckner Gut Depenau aus der Konkursmasse zurück.