Gründungsprotokoll vom 11. Februar 1923
Gründung der Stolper (Sterbe) Unterstützungskasse
Verhandelt Stolpe, den 4. Februar 1923
Zum Zwecke der Gründung einer Sterbekasse oder Unterstützung bei Sterbefällen ist vom Gemeindevorsteher eine öffentliche Versammlung einberufen im Gasthaus Pfeifenkopf.
Es sind anwesend circa 30 Personen. Nachdem vom Einberufer Zweck und Ziel der Kasse klargelegt war, wurde über die Sache eingehend debattiert und folgender Beschluss gefasst: Die Versammlung ist der Meinung, dass die Errichtung einer Sterbekasse unter den heutigen Teuerungsverhältnissen eine unumgängliche Notwendigkeit sei, jedoch soll heute von der Gründung abgesehen werden.
Am nächsten Sonntag, den 11. des Monats soll nochmals eine Versammlung um nachmittags 3 Uhr einberufen werden, in welcher nach dem Zustandekommen des Unternehmens die Vorstandwahlen vorgenommen werden.
Der Beitrag wird etwa unter folgenden Bedingungen erfolgen können und Mitglied soll möglichst jeder Gemeindeeinwohner werden. Bei jedem Erwachsenen ist ein Beitrittsgeld von 50 M zu entrichten. Ferner wird in nachstehend gestaffelter Höhe erhoben:
Vollhufner 150 M.
Halbhufner 100 M.
Insten und im Erwerbsleben stehende Arbeiter 75 M à Person.
Alle übrigen alten Arbeiter, Kätner, Kleinrentner, Witwen und sonstige minderbemittelte Personen à 25 M.
Es ist dringend wünschenswert, dass sämtliche Personen in Stolpe der Kasse beitreten, da nur dann ihre Lebensfähigkeit gesichert ist.
Die Liste wird in jedem Hause zum Unterzeichnen vorgelegt.
Verhandelt Stolpe den 11. Februar 1923
Nachdem das Protokoll der Versammlung vom 4. dieses Monats in der Gemeinde zirkulierte und ca. 120 Familien ihren Beitritt durch Unterschrift erklärt hatten, wird heute nochmals eine Versammlung zur offiziellen Gründung einer Sterbekasse für die Gemeinde Stolpe abgehalten.
Die Versammlung ist zahlreich besucht. Nach Verlesung der durch Unterschrift erklärten Beitritte wurde nach eingehender Beratung die Gründung einer Sterbekasse beschlossen und zur Bildung des Vorstandes geschritten und gewählt:
1. Vorsitzender: Schuhmacher Hermann Holzmann
Stellvertreter: Krämer Hermann Trede
Schriftführer: Gemeindeschreiber Asmus Stender
Beisitzer: Hufner Willm Willms
Hufner Fritz Pries
Tischler Gustav Tietgen
Schiffbauer J. Busch
Gastwirt Friedrich Sarnow
Der Verein erhielt die Bezeichnung gemeinnützliche Unterstützungskasse bei Sterbefällen: derselbe tritt am 15. Februar dieses Jahres (1923) in Kraft. Am selben Tage beginnt die Beitragspflicht und es wird ein voller Monatsbeitrag und Eintrittsgeld eingesammelt. Die Verpflichtung zur Unterstützungsleistung beginnt am 15. Februar dieses Jahres nachts um 12 Uhr.