Henning von Thienen (1756 – 1766)

Wappen von Thienen
Wappen von Thienen

Henning von Thienen – der letzte derer von Thienen auf Gut Kühren

und erster Gutsherr auf Bundhorst (1756 – 1766)

von Dr. Heinz Erich Wandhoff)

 Nach beendeten „Studies und Reisen“ kehrte Henning von Thienen 1727 zurück zum elterlichen Boden, dem hoch adligen Kühren mit dem Meyerhof Bundhorst. Sein Vater Cai von Thienen war früh gestorben (ca. 1720). Seine Mutter Christina geb. Rantzau war eine gestrenge Gutsherrin.

Seine Eltern Cai und Christina hatten 1705 geheiratet und im Juni 1708 ein gemeinsames Testament verfasst, hinzugezogen wurde dabei ein gerichtlich bestellter „Curator“ Wolfgang Otto Schröder.

Festgelegt wurde

  1. dass die jetzt lebenden und künftigen eheleiblichen Töchter sämtlich ins Kloster gegeben werden. Ihnen soll nach dem Tode der Eltern aus dem gemeinsamen Nachlass je vom Rechtshalter an Dänischen Kronen vermacht werden.
  2. wurde bestimmt, dass der ganze übrige Nachlass auf die gesunden Söhne erb- und eigentümlich fallen solle.

 

Henning von Thienen, am 7.4.1704 auf Kühren geboren, hatte sich in der Welt umgesehen, war am dänischen und russischen Hof gewesen und kam an Erfahrungen reicher, mit Titeln und Orden geschmückt, wenn auch nicht sonderlich kapitalkräftig zurück. Er konnte sich Großfürstlich russischer Konferenz- und Landrat, des 11. St. Annen Ordensritter nennen.

So wurde von ihm 1756 die Verkaufsakte von Kühren unterschrieben.

Der Käufer des Gutes Kühren aus dem Konkurs und öffentlichem Verkauf heraus war der Hochfürstliche Plönische Forstmeister Ludwig Hieronymus Hövel, im Dienste des letzten Plöner Herzogs.

Am 17. Juni 1732, zum Termin des Kieler Umschlages, übernahm Henning das hoch verschuldete Gut Kühren für eine Summe von

70 000 Talern von seiner Mutter Christina. Sie selbst zog nach Preetz. Wahrscheinlich war der Kieler Umschlag deshalb als Hofübergabedatum gewählt worden, weil die zahlenden Gläubiger die Überschreibung der Schulden auf den Sohn billigen und weiter still halten mussten.  Bei 26 verschiedenen Gläubigern hatte sich ein Schuldenberg von 19 000 Reichstalern, 22 400 Dänischen Talern und 6841,32 Lübecker Talern angesammelt, die zu 4 – 6 % zu verzinsen waren. Um seine Mutter abzufinden, erfolgten weitere Schuldverschreibungen, und zwar von 15 300 Reichstalern, 3535 Dänischen Talern und 3 000 Lübecker Talern mit der Einschränkung, dass im Erbfalle ihm 15 000 Reichstaler wieder zufallen würden. Die Verzinsung wurde auf 4,5 % festgesetzt.

Mit dieser Vorbelastung begann Henning. Er bemühte sich mit Eifer.

Der Verwalter des Gutes hatte ein Hoftagebuch zu führen. Für den Meierhof Bundhorst stellte er die Überlegung an, ob er ihn verkaufen sollte, damit er von den hohen Schulden herunter käme.

Er entschloss sich zunächst einmal zu einer Verpachtung, die 1 000 Taler einbrachte.

Die Rinderherde von Kühren war – wie zu der damaligen Zeit üblich – an einen Holländer verpachtet. Pro Rind erbrachte dies einen Pachtzins von 6 Talern, für die ganze Herde eine Einnahme von 2 200 Talern. Die Einnahmen reichten jedoch nicht aus, um die Schuldzinsen und Haushaltsführung bezahlen zu können. Jährlich auf dem Kieler Umschlag musste er seinen Gläubigern Rechnung ablegen. Aus einer Aufstellung der Schulden aus dem Jahre 1738/39 geht hervor, dass bei einer Gesamtverschuldung von über 70 000 Talern die Zinslasten mehr als 3 000 Taler ausgemacht haben.

Hinzu kam, dass die Maul- und Klauenseuche bei den Rindern des Gutes Kühren auftrat. Außerdem vergifteten sich 100 seiner Männer an Mutterkorn, einem Pilz, der auf den Ähren wächst und in hoher Konzentration tödlich wirkt. Diese Unglücke gaben Henning von Thienen den Rest. Er musste 1756 Konkurs anmelden. Den Meierhof Bundhorst behielt er für sich, um dort für weitere 10 Jahre zu leben.

Henning von Thienen heiratete am 8.3.1728 in Preetz Friederike Dorothea von Ahlefeldt (14.10.1709 – 24.8.1745).

Mit ihr hatte er 9 Kinder.

Henning von Thienen verstarb 1782 im Alter von 78 Jahren.

 

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